Das Kuhlsche Dinghaus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das ehemalige Kuhlsche Dingshaus, heute: Wohnhaus, Große Höhle 30

Das sogenannte Kuhlsche Dinghaus - benannt nach den Mitgliedern meiner Familie, die es einst kauften und abwechselnd bewohnten - hat eine wechselvolle Geschichte. 

Eine Chronologie:

 

1794

Nach der Besetzung der linken Rheinlande durch die Franzosen wurde die feudale Rechtsprechung durch die französische Kantonsgerichtsverfassung ersetzt. Flamersheim gehörte nun zum Kantonsgerichtsbezirk Rheinbach. Das Dinghaus verlor seine Funktion als Gerichtsgebäude und wurde mitsamt Inventar und den rechtlich wertlos gewordenen Gerichtsakten (u.a. auch dem Flamersheimer Hexenprotokoll) versteigert bzw. an die Bevölkerung abgegeben. Der Käufer des Dinghauses vermietete es sodann an die Familie des Nachtwächters Jonas Kuhl. [1]

 

1812

Am 11. April 1812 erwirbt Jonas Kuhl, der nunmehr als „Cultivateur“ (Landwirt) bezeichnet wird, von dem Kaufmann („Marchand“) Johann Christian Schmits und seiner Ehefrau Helene Pelzer das Haus „mit kleinem, abgeschlossenem Hof, begrenzt von der der katholischen Schule, der Straße und der katholischen Kirche“. Der Verkäufer erklärt die Immobilie „frei von jeglichen Schulden und Hypotheken“. Verhandelt wurde der Verkauf vor dem Notar André Alef aus Rheinbach in der Wohnung von Johann Christian Schmits in Flamersheim, leider fehlen weitere Angaben, wo sie sich genau befand.

Ferner versichert der Verkäufer, dass das Haus nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist. Der Verkaufspreis betrug 600 Francs[2], wovon Jonas Kuhl sofort 150 Francs an die Verkäufer zu zahlen hatte. Die restlichen 450 Francs sollten in 5 Raten gezahlt werden, wovon die erste am 17. des nächsten Novembers und die vier weiteren „Jahr für Jahr“ am 17. November an die Verkäufer zu zahlen waren. Die jährlichen Zinsen auf die jeweilige Restsumme betrug 5 Prozent. Die Verkäufer hatten die Kosten für den Notar und die Eintragung in das Grundbuch zu tragen, der Käufer die Kosten für die Übersetzung.

Da der Kaufakt in der damaligen Amtssprache französisch abgefasst ist, fungierten als Zeugen und Übersetzer in die deutsche Sprache für die Verkäufer Pierre Meurer, wohnhaft in Rheinbach, und für den Käufer Henri Nöthen, Landwirt aus Kirchheim.

Und obwohl die Verkäufer zur Übernahme der Gebühren für den Kaufakt, die Eintragung ins Grundbuch sowie den Versand der Abschriften an die Beteiligten zahlen sollten, ist auf Seite 4 des Kaufakts ein – leider undatierter – Quittungsvermerk angebracht, nachdem Jonas Kuhl die Summe von 38 Francs und 33 Centimes an den Notar gezahlt hat. [3]

Kaufakt des Dinghauses von 1812 an Jonas Kuhl                                                                 Quelle: Stadtarchiv Euskirchen

 

1832

Der Kaufpreis ist bis auf 30 Taler und 23 Silbergroschen bezahlt.[4] Jonas Kuhl scheint mit der Abzahlung im Rückstand gewesen zu sein. Anlass der Feststellung seines Finanzstatus war wahrscheinlich die Tatsache, dass nach dem Tod seiner Ehefrau  Anna Maria Heidemann am 25.02.1831 der Erbfall eingetreten und Jonas Kuhl zu diesem Zeitpunkt schon 76 Jahre alt war. 

 

1833

Jonas Kuhl verkauft als Witwer das Haus am 13. Oktober 1833 für 200 Reichstaler an seinen Miterben und Sohn Bernhard, der seinerseits seine Geschwister und Miterben Anton, Margaretha und Peter ausbezahlen muss. Außerdem vergütete er seinen Brüdern jeweils den 4ten Teil in Höhe von 30,23 Talern. Anton und Peter quittieren jeweils den Erhalt der Summe. Von Margaretha liegt keine Quittung vor („Zahlung nicht genehmigt“). Bernard hatte so viel Geld jedoch gar nicht. Der frühere Hauseigentümer J.C. Schmits gewährte ihm eine Summe von 95 Talern als Darlehen zu den damals üblichen Konditionen.

 

1839

Bernard Kuhl ist mit der Rückzahlung der Darlehnssumme in Verzug. Weil J.C. Schmitz anderweitig nicht an sein Geld zu kommen weiß, geht die Sache vor das Königliche Friedensgericht in Rheinbach. Unter Vorsitz des Justizrats Carl Deuster schließen die Parteien – J.C. Schmitz lässt sich von seinem Sohn Gustav Schmitz, der als Tuchfabrikant bezeichnet wird, vertreten – am 13. Februar 1839 vor Gericht einen Vergleich: Der Kläger (Joh. Chr. Schmitz) gewährt dem Beklagten (Bernhard Kuhl) ein Jahr Zahlungsaufschub. Die eingeklagte Summe von 95 Talern ist mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen. Mit den angefallenen Kosten  erhöht sich die Summe auf 100 Taler, die am 17. Februar 1839 als Grundschuld zugunsten von Joh. Chr. Schmitz beim Königlichen Hypothekenamt zu Bonn im Band 201 unter Nr. 243 eingetragen wird.[5] 

 

1843

Bernhard verstirbt am 21.10.1843 im Alter von 44 Jahren. Seine Witwe, Catharina geb. Münch, bleibt mit den unmündigen Kindern Peter, Anton, Gertrud und Gabriel zurück. Die Schulden sind nach wie vor nicht zurückgezahlt. Zudem fordert jetzt ihre Schwägerin Margaretha  - Bernhards Schwester – ihren Erbanteil aus dem Hausverkauf ihres Vaters. Catharina Münchs Lage ist prekär.

 

1844

Der Streit zwischen Margaretha und ihrer Schwägerin Catharina geb. Münch eskaliert. Es geht um die Frage, welcher Anteil Margaretha am Erbe zusteht. Am 24. Juni 1844 urteilt das Landgericht zu Cöln in der Teilungssache. Demnach entfallen auf Bernhards und Catharinas Kinder Anton, Peter, Gertrud und Gabriel Kuhl drei Viertel und auf Margaretha Kuhl ein Viertel des Erbes, das aus dem Dinghaus am Marktplatz besteht. Es soll ein Gutachter des Friedensgerichts Rheinbach mit der Schätzung der Immobilie beauftragt werden. Dieser taxiert den Wert auf 180 Taler. Das Landgericht zu Cöln bestätigt diese Schätzung am 27.11.1844 und ordnet die öffentliche Versteigerung unter Leitung des Notars Birkhäuser aus Bonn an. Der Versteigerungstermin wird auf Samstag, 26. April 1845, vorbestimmt.[6]

 

1845

Am Versteigerungstag findet sich kein Bieter, der bereit ist, den amtlich taxierten Kaufpreis von 180 Talern zu bezahlen oder gar ein Mehrgebot abzugeben.  Auf Antrag des Anwalts Nückel, der die Interessen von Catharina geb. Münch vertritt, urteilt das Landgericht zu Cöln am 03. November 1845, dass das Haus in einer neuen Auktion dem Meistbietenden zugeschlagen werden soll.[7]

 

1846

Am 18. Januar 1846 treffen sich die Parteien unter Leitung des Notars Birkhäuser in der Wohnung des Gastwirts Gustav Graaff in Kuchenheim, um die Konditionen für die anstehende Versteigerung des Hauses festzulegen:

 

  •  Es wird in Preußisch Kurant[8] geboten, auf jeden Taler ist ein Aufgeld von 20 Groschen zur Deckung der Kosten zu zahlen.
  • Der Ankäufer zahlt die Hälfte des Kaufpreises zum 1. Mai 1846, die zweite Hälfte zum 1. Januar des Folgejahres, zuzüglich 5 Prozent Zinsen..
  • Das Haus wird frei von Grundrenten und Dienstbarkeiten, aber ohne Gewähr für den Flächeninhalt verkauft. Dieser beläuft sich auf  2 Ruten, 20 Fuß (ca. 31,65 m²).
  • Jeder Ankäufer hat einen sich mit ihm solidarisch erklärenden Bürgen zu stellen.
  • Der Tag der Versteigerung wird auf Dienstag, 17. März 1846, 10 Uhr, in der Behausung des Wirtes Josef Fritz zu Flamersheim vorbestimmt.
  • Die Versteigerung wird im Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Cöln sowie in der Kölnischen Zeitung bekanntgemacht.

  Als Zeugen dieser Verhandlung fungieren der Barrierempfänger[9] Ferdinand Josef Kerp und der Gastwirt Gustav Graaff.

Am 17. März schreitet man zum „definitiven Verkauf“. Die Versteigerung unter der Leitung des Notars Birkhaeuser aus Bonn findet in der Behausung des Gastwirts Josef Fritz in Flamersheim statt. Nach dem Aufruf des Versteigerungsobjekts zündet der Notar ein Licht von „mindestens einer Minute Brenndauer“ an. Während das Licht brennt, können Gebote abgegeben werden. Beim letzten Gebot in Höhe von 140 Talern, das von Catharina Kuhl geb. Münch abgegeben wird, werden nacheinander drei Lichter angezündet und abgebrannt. Nachdem beim Erlöschen des letzten Lichts kein Mehrgebot abgegeben wird, erfolgt der Zuschlag. Als Bürge tritt Johann Peter Münch, Ackerer aus Oberdrees und Bruder von Catharina auf. Mit seiner Hilfe gelingt es Catharina, das Haus für die Familie zu retten. Als Zeugen des Versteigerungsakts fungieren Josef Adams, Schreiner zu Kuchenheim sowie Johann Wilhelm Kolvenbach, Ackerer zu Flamersheim. Catharina Kuhl geb. Münch bleibt mit ihren Kindern im Dinghaus wohnen.

 Nun gilt es, die Schulden zu begleichen und Margaretha Kuhl ihren Erbanteil auszuzahlen.

Das Dinghaus liegt auf dem Marktplatz neben der Katholischen Schule. Catharina Kuhl entfacht mit der Gemeinde Flamersheim einen Streit über den gesetzlichen Abstand der „Abtritte“ der Schule zu ihrem Innenhof. Nach einer zwei Jahre zuvor erfolgten Reparatur der Abortanlage scheint es eine Grenzverletzung gegeben zu haben. Catharina droht mit einem Prozess. Unterstützt wird sie von ihrem Bruder Johann Peter Münch aus Oberdrees. Zwischen Dezember 1846 und Januar 1847 entspinnt sich ein reger Schriftverkehr zwischen dem Ortsvorsteher von Flamersheim, dem Kaufmann Friedrich Arnold Fischer, dem Bürgermeister des Amtes Kuchenheim, Heinrich Oberstolz, dem Flamersheimer Kaplan Michael Koenen (als Schulvorstand) und dem Landratsamt in Rheinbach. Obwohl sich niemand mehr erinnern kann, wann die Abortanlage ursprünglich eingebaut worden war – der Lehrer Radermacher ist seit 30 Jahren im Dienst und „fand die Abtritte an der Stelle schon vor“ – scheut die Gemeinde das Prozessrisiko.

 

1847

Da die Gemeinde Flamersheim auf der Suche nach einem neuen Spritzenhaus ist, kommt man überein, Catharina Kuhl den Kauf des Hauses anzubieten. Insbesondere der Kaplan befürwortet den Kauf, da die Spritzen und das Löschgerät bislang in der Kirche gelagert werden. Den von Johann Peter Münch im Schreiben vom 16. Januar 1847 an Fischer angebotenen Kaufpreis von 160 Talern, zahlbar am 1. Mai 1847, findet man allgemein akzeptabel. Am 22. Januar 1847 tagt der Gemeinderat und beschließt, den Bürgermeister Oberstolz mit dem Ankauf des Hauses für 150 Taler zu beauftragen. Da die Gemeinde kein Geld hat, bietet Fischer an, den Kaufbetrag vorzuschießen und ab 1. Januar 1848 mit seinen Bezügen als Ortsvorsteher zu verrechnen. Bürgermeister Oberstolz erhält am 1. Februar 1847 vom Landratsamt zu Rheinbach die Genehmigung, das Geschäft abzuschließen.[10]

Am 15. März 1847 findet in den Amtsräumen des Notars Lempertz zu Kuchenheim der Verkaufsakt statt. Anwesend sind neben dem Notar Catharina Münch, Peter Josef Münch, Friedrich Arnold Fischer, Heinrich Oberstolz sowie als Zeugen Adam Josef Vallendar und Josef Schorn, beide aus Kuchenheim. Der Kaufpreis beträgt 160 Taler, die die Verkäuferin Catharina Münch gleichen Tags aus den Händen von F.A. Fischer in bar erhält.[11]

Am 14. Juni treffen sich alle beteiligten Parteien in der Schreibstube von Notar Birkhaeuser in Bonn. Anwesend sind Catharina Münch, Margaretha Kuhl, Anton Kuhl, Peter Kuhl, Johann Peter Münch und der 43jährige Ernst Peltzer, Kaufmann aus Flamersheim, der Schwiegersohn des Gläubigers J.C. Schmitz. Ein Jahr später, am 21. Juni 1848, sollte Peltzer zusammen mit seiner Ehefrau Johanna und dem 4jährigen Sohn Ernst Emil nach Nordamerika auswandern.[12]

 Es wird in Bezug auf die Versteigerung vom 17. März 1846 abgerechnet. Birkhäuser legt eine detaillierte Aufstellung vor:

Am 17. Mai 1846 zahlt Catharina Kuhl geb. Münch die 1. Hälfte des Kaufpreises i. H. v. 77 Talern und am 7. Mai 1847 über Notar Lempertz in Kuchenheim die zweite Hälfte inklusive Aufgeld und Zinsen in Höhe von 81 Talern, 7 Groschen und 4 Pfennigen, insgesamt 158 Taler, 7 Groschen, 4 Pfennige. Als Kosten werden für die notariellen Akte, Gerichts- und Anwaltskosten, Porti und Stempel für die Urkunden 79 Taler, 8 Groschen und 11 Pfennige in Abzug gebracht. Es bleiben 78 Taler, 28 Groschen, 5 Pfennige. Davon erhält Margaretha Kuhl 19 Taler, 22 Groschen und 1 Pfennig. Der Restbetrag in Höhe von 51 Talern, 6 Groschen, 3 Pfennigen geht aufgrund des Urteils des Friedensgerichts Rheinbach vom 13. Februar 1839 an Ernst Peltzer.[13] Die Grundschuld gilt damit als getilgt. Am 23. Juni 1847 bescheinigt das Königliche Hypothekenamt zu Bonn die Löschung des Eintrags gegen Bernard Kuhl und am 5. Juli 1847 die Eintragung gegen Catharina Kuhl geb. Münch.[14]

 

Nach 1847

Über die weitere Nutzung und den Verbleib des Kuhlschen Dinghauses finden sich in den Archivalien des Stadtarchivs Euskirchen nur indirekte Hinweise.

Am 4. Dezember 1861, dem Tag, an dem die Bevölkerung von Flamersheim in der Urliste erfasst wurde, lebte Peter Kuhl, der Sohn von Bernhard und Catharina geb. Münch mit seiner Familie in dem Haus am Marktplatz Nr. 133.

 In der Gemeinderatssitzung vom 6. Februar 1877 beschloss der Gemeinderat, dem „Schreiner Johann Lanzerath das neben dem Hause des Peter Kuhl gelegene Grundstück für den Preis von einer Mark pro Ruthe zu überlassen“. Im Kaufakt vom 25. Februar 1877 zwischen der Gemeinde Flamersheim und Johann Lanzerath ist die Lage des Grundstückes genauer beschrieben: „oben der Hülle, Flur 4, Nr. 603, 507 im Kataster eingetragene Parzelle des Friedrich Nettersheim daselbst gelegenen, in neun Theile getheilten Abschnitt des Schweinheim-Flamersheimer Weges.“  Johann Lanzerath wurde verpflichtet, das Grundstück binnen einen Jahres nach dem Erwerb mit einem Haus zu bebauen, andernfalls fiele das Grundstück wieder an die Gemeinde zurück.[15]

Dies ist ein Hinweis darauf, dass das ehemalige Dinghaus zu diesem Zeitpunkt bereits an den Ort transloziert worden war, wo es sich heute noch befindet (Große Höhle 30) – und zwar von Peter Kuhl, dem Sohn von Bernhard und Catharina Münch, der laut Urliste 1861 mit seiner Familie im Dinghaus am Marktplatz wohnte. Wann er vom Mieter zum Eigentümer geworden war, konnte ich nicht feststellen, und zu welchen Konditionen der Ab- und Wiederaufbau geschah, lässt sich leider nicht mehr ermitteln. Jedenfalls passt ins Bild, dass seinerzeit am Flamersheim-Schweinheimer Weg  (Heute: oberer Teil der Straße Große Höhle) neun Grundstücke aus dem Gemeindeeigentum veräußert wurden, weil die Gemeinde den Schulhausneubau an der Mönchstraße finanzieren musste und der Erlös aus den Grundstücksverkäufen zur Kostendeckung herangezogen werden sollte.

Das neben dem ehemaligen Dinghaus am Marktplatz gelegene alte Schulhaus wurde im Zusammenhang mit dem Neubau der Schule in der Mönchstraße ebenfalls ab- und in der Mühlengasse (Heute: Christian-Schäfer-Straße) wieder aufgebaut. Bis zu seinem endgültigen Abriss im Februar 2016 diente es an diesem Standort als Wohnhaus. 


[1] Claudia Kauertz „Dinghaus, Urteilsstein und Burg. Drei Erinnerungsorte der Flamersheimer Hexenprozesse (1629/30)“ in „Herren und Hexen in der Nordeifel“, Geschichtsverein des Kreises Euskirchen e.V., Weilerswist 2018, s. 422

[2] 1813 entsprach 1 Reichstaler zu 24 Groschen 3,70 Franc. Umgerechnet betrug der Kaufpreis also 162,16 Reichstaler. 1821 wurde durch das Preußische Münzgesetz vom 30. September ein einheitliches Kleinmünzensystem für ganz Preußen eingeführt. Der Taler wurde nun in 30 Silbergroschen unterteilt, der Silbergroschen aber weiter in 12 Pfennige. Der Taler unterteilte sich damit statt in zuvor theoretische 288 Pfennige nun in 360 Pfennige. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Währungsgeschichte_vor_1871)

[3] Kaufakt vom 11.04.1812, StA Euskirchen, Bestand Ku I/61

[4] Vermerk StA Euskirchen, Bestand Ku I/61

[5] Sitzungsprotokoll des Friedensgerichts Rheinbach vom 13.Febr. 1839, StA Euskirchen, Bestand Ku I/61 

[6] Notarielles Protokoll vom 18.01. 1846, StA Euskirchen, Bestand Ku I/61

[7] Dito

[8] Der Nominalwert von Kurantmünzen ist durch den Wert des Metalls, aus dem sie bestehen, vollkommen gedeckt. Gegenbegriff ist die Scheidemünze, deren Nominalwert nicht durch ihren Metallwert gedeckt ist.

[9] Im Königreich Preußen war die Benutzung mancher Kommunalstraßen mautpflichtig und durch Schlagbäume gesperrt. Diese hoben sich erst, nachdem die Maut an den Wegegeld- oder Barrierempfänger entrichtet worden war. F.J. Kerp war also so etwas wie ein staatlicher Zollbeamter.

[10] Schriftverkehr StA Euskirchen, Bestand Ku I/61

[11] Notarieller Akt v. 15.03.1847, StA Euskirchen, Bestand Ku I/61

[12] Auswanderungen nach Amerika und andere Länder, StA Euskirchen, Bestand Ku I/408

[13] Aufstellung Notar Birkhaeuser v. 14.06.1847, StA Euskirchen, Bestand Ku I/61

[14] Löschungsvermerke des Kgl. Hypothekenamts zu Bonn, StA Euskirchen, Ku I/61

[15] Verkauf von  Gemeindeeigentum 1860-1884, Beschluss des Gemeinderats v. 06.02. 1877 StA Euskirchen, Bestand Ku I/58