Große Höhle

Nach der kommunalen Neugliederung wurde der Straßenname beibehalten. Er bezeichnet einen Hohlweg und wurde bereits im Urkataster von 1828 unter dem Namen „Große Hülle“ verzeichnet.
(Quelle: https://www.euskirchen.de)


Kleine Höhle

Nach der kommunalen Neugliederung wurde der Straßenname beibehalten. Der Name bezeichnet einen Hohlweg. Im preußischen Urkataster von 1828 wurde die Straße mit „Kleine Hülle“ verzeichnet.
(Quelle: https://www.euskirchen.de)


Valdergasse

Bei der kommunalen Neugliederung wurden die „Valdergasse“ und die Straße „Im Pützfeld“ zusammen- gefasst. Der Straßenname wurde bereits im preußischen Urkataster von 1828 ausgewiesen. „Valder“ geht aus dem Wort „Falltor“ hervor. Flamersheim war im Mittelalter ein mit Hecken umgegebener Ort. An den Falltoren konnte man den Ort verlassen. (Quelle: https://www.euskirchen.de)


Wolfskaule

Bei der Straße „Wolfskaule“ handelt es sich um eine überlieferte Flurbezeichnung. Es ist gut denkbar, dass sich dort oder in der Nähe eine der nachfolgend beschriebenen Fangeinrichtungen für Wölfe befunden hat.

 

Eine Wolfskuhle, niederdeutsch Wolfskaule, mittelhochdeutsch (-kaule als Flurbezeichnung) war im Mittelalter bis in die Neuzeit eine Fangeinrichtung für Wölfe. Die Bezeichnung Kuhle ist allgemein ein Synonym für Mulde oder Loch. Wolfskuhlen wurden zur Jagd auf Wölfe oder andere für Jäger gefährliche Tiere genutzt. Häufig wurden Wolfskuhlen entlang von Landwehren angelegt. Die Landwehr leitete die Flucht der gejagten Tiere entlang dem Sperrwerk und führte es zu der zuvor präparierten Grube. Wolfskuhlen bestanden aus einer mit Ästen, Reisig oder ähnlichem, losem Naturmaterial abgedeckten und getarnten Fallgrube, in die das Tier hinab stürzen sollte. Die Fallgrube konnte sowohl zum Lebendfang als auch mittels angespitzter Pfähle zum direkten Töten des Tieres genutzt werden. Zum Fang wurde in einer weiteren Variante ein Locktier, zum Beispiel ein Schaf oder Ziege, als Köder verwendet, das die Raubtiere anlocken sollte. (Wikipedia)

 

 Eine detaillierte Beschreibung einer solchen findet sich im „Rhein- Moselbothe“ [1]

vom 29.11.1810, S. 384:

 Man macht von starken, 4 - 5 Fuß hohen und recht gut befestigten Pfählen, wovon immer einer 6 Zoll vom anderen entfernt ist, einen Kreis von ungefähr 6 Fuß im Durchmesser. In der Mitte dieses Kreise befestigt man vorher ein lebendes Schaf, dem man eine oder mehrere Schellen anhängt. Dann wird um den schon fertigen Kreis außerhalb ein neuer von eben solchen Pfählen, die auch nicht weiter von einanderstehen müssen, gezogen, welcher vom ersten ungefähr 2 Fuß entfernt ist. In dieser äußeren Reihe läßt man eine Öffnung mit einer linksgeöffneten Tür, die dem Wolf nur rechts den Eingang gestattet. So wie der Wolf einmal zwischen den beiden im Kreise befestigten Reihen Pfählen ist, geht er immer vorwärts, indem er gewiß rechnet, das Schaf zu finden. Kommt er nun wieder an den Ort, wo er hereingekommen, so stößt er, indem er sich nicht umdrehen kann, sondern immer gerade vorwärts muß, die Türe selbst zu, und so ist er zwischen beiden Kreisen gefangen.

 

Vor mehr als 200 Jahren sah die Gegend um Flamersheim völlig anders aus. Die Wohnbebauung des Dorfes endete dort, wo die Straßen Kleine und  Große Höhle spitz aufeinandertreffen, also am „Pötz“, den es damals dort auch noch nicht gab. Zwischen Flamersheim, Schweinheim und dem Saum des Flamersheimer Waldes erstreckte sich ein Mosaik aus Feldern und Wiesen, das von Hecken gesäumt war. Mit der weitgehend ausgeräumten Landschaft von heute bestand keinerlei Ähnlichkeit. Der Ellenbach, der unterhalb des Westhanges des Klosterbergs entspringt, bildete in der Senke an seinem Zusammenfluss mit dem aus Kirchheim kommenden Flämmerbach ein Feuchtgebiet, das nach der Schneeschmelze im Frühjahr regelmäßig unter Wasser stand und Lebensraum für allerlei Amphibien bot. Für die Landwirtschaft war es jedoch kaum nutzbar. Auch der Wegeverlauf zwischen den Feldern war damals ein völlig anderer. So war der Weg von Flamersheim zum Wald hin über weite Strecken ein von Hecken gesäumter Hohlweg. Er begann dort, wo sich heute die Straße „Am Buschweg“ befindet und mündete in den Weg von Schweinheim zum Kloster Schweinheim, etwa dort, wo heute die L210 diesen Weg kreuzt. Beim Kloster befand sich damals die einzige außerörtliche Brücke über den Steinbach, über die der Weg weiter in den Flamersheimer Wald führte. Diese kleinteilige Landschaft bot hinreichend Deckung für wildlebende Tiere, z.B. für Rebhühner, Hasen, Kaninchen, Füchse und…Wölfe.

Letztere stellten für die Bewohner dergestalt ein Problem dar, dass sie das Weidevieh als leicht zu erbeutende Nahrungsquelle ansahen. Insbesondere Schafe waren oft eine leichte Beute. Eine umfassende Darstellung der Wolfs-Problematik findet sich auf der Seite des Kreises Ahrweiler (https://kreis-ahrweiler.de), die sich auf die Situation rund um Flamersheim übertragen lässt und die ich hier auszugsweise wiedergebe:

 

Noch vor weniger als zwei Jahrhunderten war auch in unserer linksrheinischen Heimat der Wolf stark verbreitet, hingegen er auf der rechten Rheinseite im Taunus und Wes­terwald nur in deutlich geringerer Zahl anzutreffen war. Sein recht zahlreiches Vorkommen bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts trug wesentlich dazu bei, den Regionen Hunsrück und Eifel den Ruf wilder und gefahrvoller Landstriche anzueignen, die von Fremden möglichst zu meiden seien.

Alte Urkunden berichten über das Vorkommen des Grauwolfes in unserer Heimat und schildern, dass Wolfsrudel insbesondere in kälte- und schneereichen Wintern sich zum Schrecken der Landbevölkerung entwickelten. Da das Wild gerade in besonders harten und langen Wintern für die Wolfsrudel unerreichbar war, verließen diese die geschützten Forsten des Hunsrücks und der Eifel und drangen in der Nacht auch in bewohnte Gegenden ein. Die Rudel durchstreiften die Wälder und machten auch an den Dorf­rändern nicht halt. Selbst in den Ställen wurde das Vieh gerissen. Die vielfach angeketteten und damit wehrlosen Hofhunde waren ebenso beliebtes Opfer der Wölfe, wie auch die regelmäßig nur eingepferchten Schafbestände.

Die Wolfsplage war so stark, dass bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts die Landbevölkerung wiederholt zur Teilnahme an Wolfsjagden mit Hunden, Äxten und Beilen und zur Errichtung von Fanggruben durch ihre Landesherren zwangsverpflichtet wurde.

Durch öffentliche Bekanntmachung war geboten, dass jeder, der außerhalb bewohnter Ortschaften durch Hunsrück und Eifel reiste, sich mit irgendeiner Waffe, einer Heugabel oder zumindest einem festem Knüppel versehen sollte.

Gerade die napoleonischen Kriege sorgten für anhaltenden Wolfszuzug aus den Ardennen und Vogesen. Die „Landplage Wolf" galt als Inbegriff tödlicher Feindschaft und erbarmungsloser Mordgier.

 

Der in Koblenz ansässige französische Präfekt ordnete mit Erlass vom 16. Januar 1807 für das gesamte Departement eine allgemeine Treibjagd auf Wölfe an, wobei die örtlichen Bürgermeister diese Anordnung verantwortlich umzusetzen hatten.

Ab Seite 1ff. der Gesetzessammlung 1814 wurde die von „Friedrich Wilhelm, Preußischer König von Gottes Gnaden" unterzeichnete „Verordnung vom 15. Januar 1814 wegen Gestellung der zu den Wolfjagden nöthigen Mannschaften" veröffentlicht, deren Tenor wie folgt lautete:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc., etc. geben kund: Da die Vertilgung der Wölfe eine allgemeine Landes- und Sicherheitsangelegenheit ist und es die Gerechtigkeit erfordert, daß zu dem, was das Wohl Aller betrifft, auch Unsere getreuen Unterthanen beitragen; so verordnen wir hiermit und Kraft dieses: Es sollen alle ackerbautreibende Einsassen, sowohl in den Dörfern als in den Städten, desgleichen diejenigen, welche gar keinen Acker besitzen, jedoch Pferde, Rindvieh oder Schaafe halten, zu den Wolfsjagden Hülfe leisten, und die davon nach einigen Provinzial-Verfassungen statt gehabten Befreiungen gänzlich aufhören."

Eine „geordnete und systematische" Bejagung bewirkte allerdings erst das folgende, preußische Jagdreglement von 1814. Der verstärkte Abschuss, gezielte Vergiftungen und Prämiengewährungen bildeten den Schwerpunkt dieser wohl letztlich zur Ausrottung entscheidenden Verordnung zur Bekämpfung des Wolfes.

Die Jagdverordnung Nr. 27 vom 12. November 1814 der „gemeinschaftlichen Landesadministrations-Kommission", erweiterte bis in kleine Einzelheiten die Anweisungen des „General-Gouvernements des Mittel-Rheines" über die Wolfsbekämpfung. Dem Forstpersonal wurde zur vorherrschenden Dienstverpflichtung aufgegeben, „möglichst den Wölfen nachzustellen, sobald Schnee auf der Erde seyn wird". Nach Feststellung von Wölfen im Revier hatte sie unverzüglich eine Wolfsjagd mit den „besten Schützen der Gegend" durchzuführen. Dabei waren „einfache und doppelte Jagdgewehre" erlaubt, ohne dass dafür, im Gegensatz zu jeder anderweitigen Führung von Schusswaffen, ein Waffenschein notwendig war. Die Stadtoberhäupter der umliegenden Ortschaften waren verpflichtet, die „nöthigen Treibleute" auf Anforderung des Försters zu stellen, unter eigener Anführung oder unter der eines Schöffen. „Frauensleute und Kinder unter 16 Jahren" durften nicht als Treiber oder Jäger aufgeboten werden.

Diese „Wolfstreiben" waren nicht auf öffentliche Staatswaldungen begrenzt, sondern fanden ebenso bei Bedarf in den Gemeinde- oder Privatwäldern statt, selbst wenn diese an Dritte verpachtet waren. Das Jagdprivileg war für diesen Fall aufgehoben. Allerdings durfte auf Wolfsjagden keinerlei sonstiges Wild geschossen werden, auch nicht „Raubthiere wie Füchse, wilde Katzen und dergleichen". Monatlich war eine Übersicht der abgehaltenen Wolfsjagden den Landeskommissionen zu übersenden.

 

 Wolfs-Treibjagden wurden auch im zum Kreis Rheinbach gehörenden Amt Kuchenheim angeordnet, wie ein im Stadtarchiv Euskirchen verwahrtes Dokument zeigt. Datierend vom 16. Januar 1836 leitete Landrat Dürhoff eine Order der Königlichen Regierung an den Kuchenheimer Amtsbürgermeister weiter, dass, wenn Jagdinhaber in ihren Revieren einen Wolf aufspürten, diesen unverzüglich dem nächstwohnenden Forstbeamten anzuzeigen hätten, der dann die Ortsvorsteher der umliegenden Orte anweisen sollte, „so schnell als möglich Treiber und Jäger zu gestellen“, wobei „Jungen unter 12 Jahren sowie Frauenzimmer“ nicht mit von der Partie sein durften.

Durch die massive Verfolgung hatte sich das Wolfsproblem gegen Ende des 19. Jahrhunderts erledigt. Der letzte Wolf in unserer Gegend wurde 1883 bei Blankenheim erlegt.

 

Nach mehr als 2 Jahrhunderten wird der Wolf in unserer Gegend nun wieder heimisch. Am 27. Februar 2021 riss ein Wolf bei Engelgau in der Gemeinde Nettersheim ein Schaf. Die Gemeinde gilt seither als sogenanntes Wolfsverdachtsgebiet. Zu ausgewiesenen Wolfsgebieten mit einer standorttreuen Wolfs-population zählen im Kreis Euskirchen bislang das Gebiet der Gemeinde Hellenthal sowie das Gebiet der Stadt Schleiden im Nationalpark Eifel.

Es dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste Wolf wieder im Flamersheimer Wald auftaucht. Und im Gegensatz zu früher, wird die Rückkehr des Wolfes heute von Naturschützern begrüßt. Wolfsberater des Landesumweltministeriums NRW beraten, vermitteln, helfen und unterstützen bei Konflikten zwischen Nutztierhaltern und den streng geschützten Raubtieren. 

Wolfskaulen oder andere Fangvorrichtungen dürften aber nicht mehr gebaut werden…

 

 

 

 

 

 

 



[1] Landesbibliothekszentrum Rheinland Pfalz, Koblenz