Gegen Ende des 19. Jahrhunderts war das Fahrrad als individuelles Verkehrsmittel für viele erschwinglich geworden.  Jedermann konnte nun schnell und unkompliziert von A nach B kommen. Der preußischen Obrigkeit war diese neue Freiheit ihrer Untertanen suspekt, und sie suchte sie in ordnungsbehördliche Bahnen zu lenken. Der Oberpräsident der Rheinprovinz ordnete am 15. Dezember 1900 an, dass Radfahrer sich bei Ihrer zuständigen Amtsverwaltung registrieren lassen mussten. Amtlicherseits wurde daraufhin eine Radfahrkarte ausgestellt, die alljährlich zu erneuern war.  

Das Radfahrerverzeichnis des ehemaligen Amtes Kuchenheim ist im Stadtarchiv Euskirchen (Bestand Ku I/312) erhalten und wird hierunter als Digitalisat wiedergegeben. Wie aus den Eintragungen hervorgeht, ging das Streben nach individueller Mobilität und der damit verbundenen Freiheit quer durch alle Gesellschaftsschichten, wenngleich das Radfahren damals wohl eher eine Männer-Domäne war. Frauen sind jedenfalls im Radfahrerverzeichnis des ehemaligen Amtes Kuchenheim stark unterrepräsentiert. Offenkundig wurde die Verwaltung seinerzeit von der schieren Anzahl der Radfahrer überrascht, denn die vorgesehene Seitenanzahl des Radfahrerverzeichnisses reichte nicht aus, so dass die Behörde auf der letzten Seite improvisieren musste.

Die flächendeckende Erfassung aller Radfahrenden hat sich bekanntlich nicht durchgesetzt - das Fahrrad als höchst individuelles Verkehrsmittel allerdings schon...